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Consulting
     
             
             
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Unsere Mitarbeiter können zur Unterstützung in den jeweiligen Abteilungen je nach Anforderung eingesetzt werden. Auch bei kurzfristigen Anfragen sind wir jederzeit in der Lage, die passende Lösung für unsere Kunden anzubieten.

Wir decken sowohl Tages- als auch langfristige Projektlaufzeiten von mehreren Jahren ab.

BFI Consulting


Eine Abwicklung ist sowohl über Werks- oder Projektvertrag als auch über Arbeitnehmerüberlassung möglich. 2007 wurde uns gemäß Art 1 § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vom Landesarbeitsamt Bayern die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung erteilt.