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Allgemeine Geschäftsbedingungen BFI Informationssysteme GmbH

1. Behördliche Genehmigung
BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH besitzt seit dem 27.01.2003 gemäß Artikel 1 § 1 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AUG) erteilte Erlaubnis zur gewerbsmassigen Arbeitnehmerüberlassung

2. Rechtsstellung der BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH-Mitarbeiter
Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen den Mitarbeitern von BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH und dem ,,Entleiher" begründet Änderungen hinsichtlich Arbeitszeit. Einsatzdauer oder Arbeitstätigkeit können nur zwischen BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH und dem ,,Entleiher" vereinbart werden.
Während der Leistungserbringung im Unternehmen des „Entleihers" unterliegt der BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH-Mitarbeiter dessen Arbeitsanweisungen, dessen Anleitung und dessen Aufsicht. BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH-Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das gilt insbesondere für alle wahrend der Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen, der Natur der Sache nach vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten.

3. Verpflichtungen des „Entleihers
Der Entleihern ist verantwortlich, beim Einsatz von BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH-Mitarbeitern die für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts (insbesondere Arbeitszeit und Arbeitssicherheit) einzuhalten Dem „Entleiher" obliegt es, die Mitarbeiter vor Beginn der Arbeit mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften des jeweiligen Arbeitsplatzes vertraut zu machen und gegebenenfalls die erforderliche Sicherheitsausrüstung zur Verfügung zu stellen.
Bei einem Arbeitsunfall eines BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH-Mitarbeiters ist der „Entleiher“ verpflichtet, BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Unfallmeldung nach § 1553 Abs 4 RVO vorgenommen werden kann. Außerdem muss der ,,Entleiher“ Berufsunfälle unverzüglich seiner eigenen Berufsgenossenschaft melden.

4. Leistungserbringung der BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH-Mitarbeiter
Der ,,Entleiher" verpflichtet sich ausdrücklich, BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH-Mitarbeiter nur im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit einzusetzen und entsprechende Arbeitsmittel bzw. Maschinen verwenden oder bedienen zu lassen. Im Hinblick auf Absatz zwei des Vertrages. hat der ,,Entleiher" BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH vor jeder Änderung unverzüglich unter ausdrücklichem Hinweis auf die entsprechende Änderung zu unterrichten.
Er verpflichtet sich weiterhin, BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH-Mitarbeiter nicht für die Beförderung von Geld oder Geldinkasso einzusetzen. Der „Entleiher“ stellt BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH insoweit ausdrücklich von allen Ansprüchen frei.
Der „Entleiher“ verpflichtet sich Mitarbeiter von BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH nicht in unzulässiger Weise (§ 1 UWG) und (§ 826 BGB) abzuwerben Bei Zuwiderhandlung ist BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH berechtigt, Schadensersatz und Unterlassung zu fordern

5. Übernahme / Vermittlung
Die BFI Informationssysteme GmbH ist weiterhin auf dem Gebiet der gewerbsmässigen Arbeitsvermittlung tätig. Der ,,Entleiher" kann mit ihm überlassenen Mitarbeitern einen eigenständigen Arbeitsvertrag für die Zeit nach der Überlassung abschließen und den Mitarbeiter so übernehmen. Geschieht dies innerhalb von 6 Monaten nach Beginn, so wird vermutet, dass der Arbeitsvertrag zwischen dem „Entleiher" und dem Mitarbeiter aufgrund der Vermittlung von BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH provisionspflichtig zustande gekommen ist. Diese Regelung gilt auch, wenn der Entleiher sich entschließt, einen von BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH vorgeschlagenen Mitarbeiter bzw. Kandidaten einzustellen, ohne dass eine Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zustande gekommen ist.
Das Vermittlungshonorar beträgt innerhalb des ersten Monats 20% des zukünftigen Jahresgehaltes, danach bis zum 6. Monat entsprechend der nachfolgend aufgeführten Staffelung zzgl. der gesetzlichen MWSt. Nach 6 Monaten Einsatzdauer entfällt ein zusätzliches Honorar. (Nach einem Monat 17,50%, nach zwei Monaten 15,00% nach drei Monaten 12,50%. nach vier Monaten 10,00%. nach fünf Monaten 5,00% des zukünftigen Jahresgehaltes). Für einen Vermittlungsauftrag berechnen wir eine Gebühr von 25% des zukünftigen Jahresgehaltes. Dieser Betrag wird nach vier Wochen zur Zahlung fällig.

6. Abrechnung
Rechnungen werden wöchentlich aufgrund der schriftlich bestätigten Leistungsnachweise erstellt. Sie sind innerhalb von acht Tagen, ohne Abzug zu begleichen. Maßgebend für die Berechnung ist der auf dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarte Stundensatz zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Er enthalt alle Lohn- und Lohnnebenkosten für den überlassenen Mitarbeiter.
Für Einsatze außerhalb der Gemeindegrenzen können anfallende Fahrtkosten berechnet werden. In diesen Fallen kann eine Auslösung innerhalb der gesetzlichen bzw. vertraglichen Bestimmungen vereinbart werden. Die Stundensätze gelten, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, ohne Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Schichtarbeit, Sonn- und Feiertage sowie sonstige Zuschläge. BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH behält sich außerdem eine entsprechende Erhöhung der Stundensätze vor, wenn nach Vertragsabschluß Mitarbeiter gegen andere mit höherer Qualifikation ausgetauscht werden oder wenn Umstände, die BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH nicht zu vertreten hat, eine Kostensteigerung verursachen.
Die regelmassige Arbeitszeit der BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH-Mitarbeiter entspricht der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarten wöchentlichen Stundenzahl. Arbeitsstunden, die über die regelmassige Arbeitszeit hinausgehen, sowie Nacht- Sonn- und Feiertagsstunden, werden mit folgenden Zuschlägen berechnet:
Überstunden 25%
Arbeitsstunden von 20 bis 6 Uhr (Nachtarbeit) 25%
die beiden ersten Arbeitsstunden am Samstag 25%
die dritte und jede weitere Arbeitsstunde am Samstag 40%
Überstunden zwischen 20 und 6 Uhr 40%
Arbeitsstunden an Sonn- und Feiertagen mit Ausnahme der nachstehend genannten Feiertage 40%
Der „Entleiher“ verpflichtet sich, wöchentlich von einem bevollmächtigten Vertreter die geleisteten Arbeitsstunden auf unserem Formularsatz „Leistungsnachweis" zu prüfen und durch rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel bestätigen zu lassen Dabei sind die Felder der Gesamtstunden für diejenigen Tage zu streichen, an denen nicht gearbeitet wurde. Die blaue Kopie bleibt zur Kontrolle beim Entleiher.

7. Auswahl der BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH-Mitarbeiter
BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH stellt dem ,,Entleiher" sorgfältig ausgewählte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte Mitarbeiter zur Verfügung Im Interesse des ,,Entleihers" liegt es, sich selbst vor Aufnahme der vorgesehenen Tätigkeit von der beruflichen Eignung des ihm überlassenen Mitarbeiters zu überzeugen.
Eventuelle Beanstandungen sind BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH umgehend zu melden. Bei berechtigten Beanstandungen innerhalb der ersten sechs Stunden nach Arbeitsaufnahme des Mitarbeiters werden bis zu sechs Arbeitsstunden nicht berechnet.
BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH ist berechtigt, seine Mitarbeiter jederzeit abzurufen, insbesondere in Fällen des nach Artikel 1 § 3/1,6 AÜG vorgeschriebenen Fristablaufs und durch andere gleichwertige Mitarbeiter zu ersetzen.

8. Allgemeine Pflichten BFI Informationssysteme GmbH
BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH verpflichtet sich, seinen Arbeitgeberpflichten nachzukommen, d.h. sämtliche arbeits-. sozial- und lohnsteuerrechtliche Bestimmungen einzuhalten sowie die entsprechenden Zahlungen sach- und fristgerecht zu leisten.

9. Höhere Gewalt
Absagen und Änderungen seitens BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH sind möglich, wenn infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände wie innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien oder hoheitliche Anordnungen, Streik, Krankheit des Mitarbeiters oder ähnliches die vertragsgemäße Durchführung erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich wird.

10. Beanstandungen
Sämtliche Beanstandungen, insbesondere wenn der „Entleiher“ feststellt. dass die Leistung eines von BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH überlassenen Mitarbeiters für die bei der Anforderung genannte Tätigkeit nicht ausreicht, hat er unverzüglich BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH mitzuteilen. Zeigt der ,,Entleiher“ den Mangel nicht innerhalb einer Woche nach Entstehen des die Reklamation begründeten Umstandes an, sind sämtliche Ansprüche ausgeschlossen.

11. Haftung
BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH haftet nur für die ordnungsgemäße Auswahl seiner Mitarbeiter für die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der vorstehenden Auswahlverpflichtung entstehen. Für weitergehende Ansprüche haftet BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH nicht.

12. Allgemeines
Die Unwirksamkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch BFI INFORMATIONSSYSTEME GMBH. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg.